Häufige Fragen

Wie bekommt man ein Rezept für Physiotherapie?

Nur Ihr Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen, nachdem er aufgrund der Diagnose und die mit dieser einhergehenden Leitsymtomatik (Funktionsstörung/Schädigung) eine therapiebegründete Verordnung für sinnvoll erachtet.

Kann man auch auf privater Basis Physiotherapie bekommen?

Ja. Wenn eine Diagnose von ihrem behandelnden Arzt vorliegt, machen wir gerne mit ihnen einen Behandlungsvertrag, in dem Menge und Preis der Therapie aufgeführt sind. So unterliegen sie keinen Richtlinien des Heilmittelkataloges (Privatverordnung stellt Ihnen Ihr Arzt aus).

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 10 und 30 Minuten vor, je nach Verordnung. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit.

Muss ich für Heilmittel zuzahlen?

Ja, seit dem 1. Januar 2004 gelten die folgenden vom Gesetzgeber festgelegten Zuzahlungen:
Ihr Eigenanteil beträgt 10% der Kosten für die Physiotherapie je Rezept. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlungen sind direkt in der Physiotherapie zu leisten, wir stellen Ihnen hierüber eine Quittung aus.

Wie viele Heilmittel-Behandlungen können verordnet werden?

Je Rezept darf ihnen Ihr Arzt bis zu 6 Einheiten in der physikalischen Therapie und 10 Einheiten bei neurologischen Erkrankungen sowie Kindern verordnen. Nach der Erstverordnung prüft Ihr Arzt den Erfolg der Behandlung und stellt ihnen ggf Folgeverordnungen aus.

Die Anzahl der möglichen Folgeverordnungen ist abhänging von der für die Erkrankung allgemein festgelegten Höchstmenge an Heilmittel-Behandlungen (Gesamtverordnungsmenge)

Wann muss die Behandlung mit Heilmittel beginnen?

Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie innerhalb 10 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes beginnen.
Nehmen Sie die Behandlung erst später auf, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit uns in Verbindung.

Wie viele Anwendungen pro Woche habe ich?

Die wöchentliche Behandlungsfrequenz (1x, 2x pro Woche..etc.) wird vom Arzt auf dem Rezept festgelegt und muss von Patienten/Therapeuten zwingend eingehalten werden. Wir sind bestrebt, die Vorgaben auf dem Rezept einzuhalten. Wird die Behandlungsfrequenz nicht eingehalten, werden die Kosten von Ihrer Kasse nicht übernommen.

Darf ich die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen?

Wenn Sie die Behandlungen über einen längeren Zeitraum unterbrechen, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Auch hier gelten bestimmte Fristen, aber auch Ausnahmen. Bei der Physikalischen Therapie dürfen zwischen zwei Heilmittelbehandlungen in der Regel nicht mehr als 14 Tage liegen.

Können Heilmittel auch langfristig verordnet werden?

Ja. Wenn es medizinisch notwendig ist, können in besonderen Fällen Heilmittel auch über die Gesamtverordnungsmenge hinaus verordnet werden. Sie müssen dann die Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, es sei denn die Krankenkasse hat hierauf verzichtet. Sobald die Verordnung Ihrer Krankenkasse vorliegt, dürfen Sie die Therapie in Anspruch nehmen. Auch bei langfristigen Verordnungen gelten die allgemeinen Zuzahlungen sowie die Möglichkeiten der Befreiung. Sollte die Krankenkasse die Therapie nicht genehmigen, endet die Kostenübernahme durch die Krankenkasse mit der Mitteilung an Sie.

Was ist zu tun, wenn ein Behandlungstermin nicht eingehalten werden kann?

Falls Sie einen Behandlungstermin nicht (rechtzeitig) wahrnehmen können, informieren Sie uns spätestens 24 Stunden vorher und geben uns rechtzeitig Gelegenheit, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben bzw. eine Terminverschiebung zu organisieren. Andernfalls sind wir gezwungen Ihnen diesen nicht rechtzeitig abgesagten Termin privat in Rechnung zu stellen.

Wann ist man von der Rezeptgebühr befreit?

Entweder bei einer chronischen Krankheit (die nach Heilmittelkatalog genau definiert ist), wird eine Befreiung von der Krankenkasse vorgenommen. Diese Befreiung findet jedoch erst statt, wenn ihre Zuzahlungskosten 1% des monatlichen Einkommens ausmachen. Oder bei einer gewissen Einkommensgrenze. Ab 2% Zuzahlungskosten vom monatlichen Einkommen wird man dann auch befreit. Um die Befreiung zu erhalten, müssen Quittungen aufbewahrt werden. Sie dienen als Beleg der Zuzahlungskosten und müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden, sobald man über den 1% bzw. 2% liegt.

Wie erfahre ich, ob ich von der Rezeptgebühr befreit werden kann?

Sie fragen am besten bei ihrer Krankenkasse nach. Manche Krankenkassen bieten an, dass ihre Versicherten den Prozentsatz am Anfang des Jahres zahlen, um dann sofort befreit zu werden. Damit spart man den Aufwand Belege zu sammeln und einzureichen. Sinnvoll ist dies bei den chronischen Patienten, die auf jeden Fall schnell über 1% kommen.

Welche Kassen bezuschussen Osteopathie?

Aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen die bereits osteopathische Behandlungen bezuschussen, bitten wir sie uns direkt auf ihre Kasse anzusprechen. Auch über die Höhe der Erstattung geben wir ihnen gerne Auskunft.

Wie kann man Osteopahtie privat abrechnen?

Für die Abrechnung mit ihrer Kasse brauchen sie ein Privatrezept, mit Diagnose und die Verordnung Osteopathie als Heilmittel. Nach den Behandlungen bekommen sie von uns eine Rechnung, die sie dann bei ihrer Kasse einreichen können oder Selbstbezahlen falls Ihre Kasse die Kosten nicht übernimmt.